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   FG Hamburg, 26.05.2004 - IV 6/02   

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https://dejure.org/2004,20435
FG Hamburg, 26.05.2004 - IV 6/02 (https://dejure.org/2004,20435)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26.05.2004 - IV 6/02 (https://dejure.org/2004,20435)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - IV 6/02 (https://dejure.org/2004,20435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erkennbarkeit eines Irrtums der Zollverwaltung gem. Art. 220 Abs. 2 lit. b Zollkodex

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erkennbarkeit eines Irrtums der Zollverwaltung gem. Art. 220 Abs. 2 lit. b Zollkodex

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückerstattung eines erhobenen Antidumpingzolls; Möglichkeit der nachträglichen Erhebung der Einfuhrzollschuld; Zahlung von Antidumpingzoll auf Holz-Paletten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Hamburg, 11.09.2002 - IV 61/99

    Irrtum des Antragstellers betreffs Bestehen einer Kontingentsregelung

    Auszug aus FG Hamburg, 26.05.2004 - IV 6/02
    Allein die Tatsache, dass sich Zollbeamte geirrt haben, lässt allerdings den Schluss auf die Nichterkennbarkeit des Irrtums für den Zollschuldner nicht zu (BFH, Beschluss vom 23.3.2000, VII B 299/99, juris; FG Hamburg, Urteil vom 11.11.2002, IV 61/99, juris).

    Hinsichtlich der Art. des Irrtums kommt es darauf an, ob die betreffende Regelung verwickelt oder - im Gegenteil - so einfach und klar ist, dass eine Prüfung der Umstände einen Irrtum leicht erkennbar gemacht hätte (FG Hamburg, Urteil vom 11.9.2002, IV 61/99, juris).

  • EuGH, 26.11.1998 - C-370/96

    Covita

    Auszug aus FG Hamburg, 26.05.2004 - IV 6/02
    Für die Frage, ob ein Irrtum erkennbar ist, kommt es auf alle Umstände des Einzelfalls an, wobei namentlich die Art. des Irrtums, die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen sind ( EuGH , Urteil vom 26.11.1998, C 370/96, ZfZ 1999, 86; Witte, Zollkodex, Art. 220 Tz. 24).
  • BFH, 23.03.2000 - VII B 299/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Erkennbarkeit eines zollamtlichen

    Auszug aus FG Hamburg, 26.05.2004 - IV 6/02
    Allein die Tatsache, dass sich Zollbeamte geirrt haben, lässt allerdings den Schluss auf die Nichterkennbarkeit des Irrtums für den Zollschuldner nicht zu (BFH, Beschluss vom 23.3.2000, VII B 299/99, juris; FG Hamburg, Urteil vom 11.11.2002, IV 61/99, juris).
  • FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 260/00

    Zollrecht: Nacherhebung von Einfuhrabgaben

    Auszug aus FG Hamburg, 26.05.2004 - IV 6/02
    Dabei gilt zunächst, dass die Klägerin generell gehalten ist, sich über die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften anhand ihrer im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft bzw. in anderen verbindlichen Quellen erfolgten Veröffentlichung zu informieren (FG Hamburg, Urteil vom 19.2.2003, IV 260/00, juris; vgl. zu diesem Maßstab auch Witte, Zollkodex, Art. 220, Tz. 26, 30 mit zahlreichen Nachweisen).
  • FG Hamburg, 20.05.2008 - 4 K 53/07

    Einreihung von Aloe Vera Filets - Erkennbarkeit des Irrtums der Zollbehörde bei

    Dabei gilt zunächst, dass die Klägerin generell gehalten ist, sich über die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften an Hand ihrer im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft bzw. in anderen verbindlichen Quellen erfolgten Veröffentlichungen zu informieren (BFH, Urteil vom 26. Februar 2004 VII R 20/03, BFHE 205, 366; FG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2004 IV 6/02, juris).
  • FG Hamburg, 13.12.2016 - 4 K 79/14

    Zollrecht: Vertrauensschutz nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) ZK bei einer

    Dabei gilt auch, dass die Klägerin generell gehalten ist, sich über die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften an Hand der im Amtsblatt der Europäischen Union bzw. in anderen verbindlichen Quellen erfolgten Veröffentlichungen zu informieren (BFH, Urteil vom 26.02.2004, VII R 20/03; FG Hamburg, Urteil vom 26.05.2004, IV 6/02, jeweils in: juris).
  • FG Hamburg, 21.04.2006 - 4 K 34/05

    Drittlandszollsatz statt Kontingentzollsatz

    Dabei gilt zunächst, dass die Klägerin generell gehalten ist, sich über die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften an Hand ihrer im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft bzw. in anderen verbindlichen Quellen erfolgten Veröffentlichungen zu informieren (BFH, Urteil vom 26.2.2004, VII R 20/03; FG Hamburg, Urteil vom 26.5.2004, IV 6/02).
  • FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 125/10

    Vertrauensschutz nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK: Verursachung durch

    Dabei gilt auch, dass die Klägerin generell gehalten ist, sich über die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften an Hand ihrer im Amtsblatt der Europäischen Union bzw. in anderen verbindlichen Quellen erfolgten Veröffentlichungen zu informieren (BFH, Urteil vom 26.02.2004, VII R 20/03; FG Hamburg, Urteil vom 26.05.2004, IV 6/02).
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